Ad Hoc Meldungen

25.01.2018

Ad-hoc-Mitteilung

ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft – Verwaltungsrat beschliesst Abkehr von der bisherigen Ausschüttungspraxis

Solothurn, 25. Januar 2018 – Der Verwaltungsrat der ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft (BX: AHAN) hat heute beschlossen, in Abkehr von der bisherigen Ausschüttungspraxis keinen Antrag im Zusammenhang mit einer Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2017 auf der diesjährigen Generalversammlung zu stellen.

Die Gesellschaft hat in den kommenden beiden Jahren einen Liquiditätsbedarf für Sanierungsmassnahmen an der Investitionsliegenschaft in Buchs sowie für Massnahmen, welche die Möglichkeiten für die Anschlussvermietung des am 30. Juni 2019 auslaufenden Mietvertrages mit der Alleinmieterin Lyreco Switzerland AG verbessern sollen. Diese Massnahmen sind nach Ansicht des Verwaltungsrats notwendig, um die Zukunftsfähigkeit und Ertragskraft der Liegenschaft zu erhalten. Hinzu kommt, dass durch die notwendig gewordenen Umfinanzierungen beider Objekte in 2017 mehr Geld für den Kapitaldienst, insbesondere den Tilgungsdienst, aufgewandt wird. Dem steht eine höhere Entschuldung beider Objekte gegenüber.

Dem Verwaltungsrat liegen noch keine verlässlichen Informationen über die Gesamtkosten der Massnahmen vor.

Über ACRON HELVETIA I Immobilien AG

Die ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft ist auf das Halten und Verwalten zweier Investitionsliegenschaften ausgelegt. Seit Dezember 2007 hält die ACRON HELVETIA I die Büro- und Logistikimmobilie Lyreco in Buchs, Kanton Zürich. Zum 1. Januar 2009 fusionierte die Gesellschaft mit der Südpark Zuchwilerstrasse Immobilien AG. Damit einhergehend hält sie seither als zweite Investitionsliegenschaft die Büroliegenschaft Südpark Solothurn.

Seit dem 30. September 2009 sind die Aktien der ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft (Börsensymbol: AHAN) an der BX Berne eXchange kotiert.

 

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