Ad Hoc Meldungen

24.01.2020

Ad-hoc-Mitteilung

ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft – Ausserordentliche Generalversammlung am 18. Februar 2020

Solothurn, 24. Januar 2020 – Der Verwaltungsrat der ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft, Solothurn, beruft eine ausserordentliche Generalversammlung für den 18. Februar 2020 ein, um den Aktionären ein vorliegendes Kaufangebot für die Liegenschaft in Solothurn vorzustellen und zur Abstimmung zu stellen. Die Einberufung erfolgt durch Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt und durch Brief an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen der Aktionäre. Die einzelnen Traktanden können ab dem 27. Januar 2020 ebenfalls unter www.acron-helvetia1.ch > Investor Relations > Agenda heruntergeladen werden.

Über ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft

Die ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft ist auf das Halten und Verwalten zweier Investitionsliegenschaften ausgelegt. Seit Dezember 2007 hält die Gesellschaft die Büro- und Logistikimmobilie Lyreco in Buchs, Kanton Zürich. Zum 1. Januar 2009 fusionierte die Gesellschaft mit der Südpark Zuchwilerstrasse Immobilien AG. Damit einhergehend hält sie seither als zweite Investitionsliegenschaft die Büroliegenschaft Südpark Solothurn. Seit dem 30. September 2009 sind die Aktien der ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft (Börsensymbol: AHAN; ISIN: CH0102012843) an der BX SWISS (vormals BX Berne eXchange) kotiert.

 

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